Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen bei der Laurus Vital GmbH (Veranstalter) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Teilnehmer erhält umgehend eine verbindliche Anmeldebestätigung.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Buchung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Veranstaltung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung einschließlich der Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlung
1. Bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
2. Wird der Preis innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, erhält der Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen (Stornogebühr) zu:
ab Zugang der Bestätigung bis zum 15. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 15 Euro,
vom 15. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
danach bzw. bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100 %
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
1. Wird die Veranstaltung nach Vertragsschluss infolge Krankheit des Veranstalters oder höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
2. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Preis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 7 Ausfall
1. Sofern bei einer Veranstaltung eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und diese technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zur Verfügung steht, behält sich Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen auch aus anderen Gründen abzusagen.
3. Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis an den Teilnehmer zurückgezahlt.
§ 8 Haftung
1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
3. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
4. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 9 Hygiene
1. Der Teilnehmer eines Kochkurses versichert, zum Zeitpunkt des Kurses an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden.
2. Der Teilnehmer versichert, sich vor dem Umgang mit Lebensmitteln die Hände gründlich zu waschen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
2. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.
Veranstalter: Laurus Vital GmbH, Limbacher Str. 19, 09232 Hartmannsdorf
Stand: 06.2011
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